Es gelten spezielle Regelungen für "gefährliche" Hunde, wobei eine Rasseliste bestimmte Hunde als gefählich ansieht.
Derzeit ist es aber so, daß es noch keine einheitliche Regelung zur Haltung und Zucht sogenannter "gefährlicher" Hunde bzw. Listenhunde
gibt.
Die Innenminister der Bundesländer haben jedoch reagiert und jedes Bundesland hat eine Hundeverordnung aufgestellt.
Die Polizeiverordnung trat am 3. August 2000 in Kraft.
Wenn sie einen Listenhund haben und keine Ausnahmerelung besteht, benötige ich nach §4 Abs.5 Hundeverordnung Baden - Württemberg eine
beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Erlaubnis oder des Prüfungszeugnisses. Dieses muss ich mit mir mitführen, um es Polizisten oder anderen zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur
Prüfung auszuhändigen.
Für weitere Informationen bitte auf folgenden Link gehen:
http://www.hundehaftpflicht-info.de/baden-wuerttemberg.htm